Der Bürgerwindpark ist ein seit 2016 geplantes Projekt für eine maximale regionale Wertschöpfung aus der Nutzung der Windenergie. An zwei Standorten sollen neun moderne Windenergieanlagen entstehen. Mit einer prognostizierten Jahresstromerzeugung von mindestens 140 Millionen kWh kann mehr als die Hälfte des Strombedarfs von Attendorn gedeckt werden.
Der regionale Wertschöpfungsgewinn aus Pacht-/ Anwohnerzahlungen, Beteiligungsrenditen, Gewerbesteuer und kommunaler Zuwendung nach § 6 EEG wird sich auf mehr als 70 000 000 € in 20 Jahren summieren. Das Anwohnerentgelt wird für jedes Wohneigentum, das näher als 1.000m zur nächstgelegenen Windenergie-Anlage gelegen ist, gezahlt.
Der Bürgerwindpark wird nach 8-jähriger Planungszeit an zwei Standorten in den Konzentrationszonen „Berlinghausen" (Bürberg) und „Mecklinghausen (Jäckelchen) entstehen.
Insgesamt sind derzeit neun Windenergieanlagen des Typs Enercon E-175 EP5 (1) bzw. E-160 E3 (2) geplant.
geplanter WEA Typ | Enercon E-175 | Enercon E-160 |
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Rotordurchmesser | 175 m | 160 m |
Nabenhöhe | 162 m | 166 m |
Gesamthöhe | 249,5 m | 246 m |
Rotorblattlänge | 86 m | 78,3 m |
Nennleistung | 6.000 kW | 5.560 kW |
Bau und Betrieb des Bürgerwindparks erfolgen durch die Betreibergesellschaft Attendorn GmbH. An dieser hält die Projektentwicklung Attendorn GmbH 30 % der Gesellschafteranteile. Zu 70 % ist die Bürgerenergiegenossenschaft Attendorn eG beteiligt.
Die Bürger aus Attendorn und Umgebung können Geschäftsanteile an der Bürgerenergiegenossenschaft Attendorn e.G. erwerben. Ein Geschäftsanteil beträgt dabei 500 € und stellt somit die Mindestbeteiligung dar. Es wird eine Mindestrendite von 6 % erwartet. Die vorgesehene Beteiligungskaskade der möglichen Maximalbeteiligung an der Genossenschaft stellt sich wie folgt dar: