Die Projektentwicklung Bürgerwindpark Attendorn GmbH wurde in 2016 durch die Hansestadt Attendorn, die Volksbank Sauerland eG und die Bigge Energie GmbH & Co. KG gegründet. Das Ziel ist die Sicherung der regionalen Wertschöpfung aus der Nutzung der Windenergie!
Die Beratung erfolgt durch die BBWind Projektberatungsgesellschaft mbH, Münster.
Der Bürgerwindpark soll nach 8-jähriger Planungszeit an zwei Standorten in den Konzentrationszonen „Berlinghausen" (Bürberg) und „Mecklinghausen" (Jäckelchen) entstehen. Zurzeit werden die Bau-/ Betriebsanträge nach Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) vorbereitet.
Insgesamt sind derzeit 9 WEA des Typs Enercon E-175 EP5 bzw. E-160 E3 geplant.
geplanter WEA Typ | Enercon E-175 | Enercon E-160 |
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Rotordurchmesser | 175 m | 160 m |
Nabenhöhe | 162 m | 166 m |
Gesamthöhe | 249,5 m | 246 m |
Rotorblattlänge | 86 m | 78,3 m |
Nennleistung | 6.000 kW | 5.560 kW |
Die Jahresstromerzeugung des Windparks wird auf mindestens 140 000 000 kWh jährlich prognostiziert. Damit kann bilanziell mehr als die Hälfte des Jahresstrombedarfs der Stadt Attendorn (Privat + Industrie/ Gewerbe) gedeckt werden.
Der regionale Wertschöpfungsgewinn aus Pacht-/ Anwohnerzahlungen, Beteiligungsrenditen, Gewerbesteuer und kommunaler Zuwendung nach § 6 EEG wird sich auf mehr als 70 000 000 € in 20 Jahren summieren.
Geplant ist die Gründung der „Betreibergesellschaft Bürgerwindpark Attendorn GmbH". An dieser übernimmt die bestehende „Projektentwicklung (Bürgerwindpark) Attendorn GmbH" 30 % der Gesellschafteranteile. Zu 70 % wird die neu zu gründende „Bürgerenergiegenossenschaft Attendorn e.G." beteiligt.
Die Bürger aus Attendorn und Umgebung können Geschäftsanteile an der Bürgerenergiegenossenschaft Attendorn e.G. erwerben. Ein Geschäftsanteil beträgt dabei 500 € und stellt somit die Mindestbeteiligung dar. Es wird eine Mindestrendite von 6 % erwartet. Die vorgesehene Beteiligungskaskade der möglichen Maximalbeteiligung an der Genossenschaft stellt sich wie folgt dar:
Unabhängig von der Genossenschaftsbeteiligung ist zudem die Zahlung eins Anwohnerentgeltes für alle Wohneigentümer, die näher als 1.000 m zur nächstgelegenen WEA wohnen.