Cookie Consent by FreePrivacyPolicy.com

Windenergienutzung in Bürgerhand

Die Projektentwicklung Bürgerwindpark Attendorn GmbH

Die Projektentwicklung Bürgerwindpark Attendorn GmbH wurde in 2016 durch die Hansestadt Attendorn, die Volksbank Sauerland eG und die Bigge Energie GmbH & Co. KG gegründet. Das Ziel ist die Sicherung der regionalen Wertschöpfung aus der Nutzung der Windenergie!

Die Beratung erfolgt durch die BBWind Projektberatungsgesellschaft mbH, Münster.

Standortplanung

Der Bürgerwindpark soll nach 8-jähriger Planungszeit an zwei Standorten in den Konzentrationszonen „Berlinghausen" (Bürberg) und „Mecklinghausen" (Jäckelchen) entstehen. Zurzeit werden die Bau-/ Betriebsanträge nach Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) vorbereitet.

Insgesamt sind derzeit 9 WEA des Typs Enercon E-175 EP5 bzw. E-160 E3 geplant.

geplanter WEA TypEnercon E-175Enercon E-160
Rotordurchmesser 175 m 160 m
Nabenhöhe 162 m 166 m
Gesamthöhe 249,5 m 246 m
Rotorblattlänge 86 m 78,3 m
Nennleistung 6.000 kW 5.560 kW

Ertrag und Nutzen

Die Jahresstromerzeugung des Windparks wird auf mindestens 140 000 000 kWh jährlich prognostiziert. Damit kann bilanziell mehr als die Hälfte des Jahresstrombedarfs der Stadt Attendorn (Privat + Industrie/ Gewerbe) gedeckt werden.

Der regionale Wertschöpfungsgewinn aus Pacht-/ Anwohnerzahlungen, Beteiligungsrenditen, Gewerbesteuer und kommunaler Zuwendung nach § 6 EEG wird sich auf mehr als 70 000 000 € in 20 Jahren summieren.

Bürgerbeteiligung

Geplant ist die Gründung der „Betreibergesellschaft Bürgerwindpark Attendorn GmbH". An dieser übernimmt die bestehende „Projektentwicklung (Bürgerwindpark) Attendorn GmbH" 30 % der Gesellschafteranteile. Zu 70 % wird die neu zu gründende „Bürgerenergiegenossenschaft Attendorn e.G." beteiligt.

Die Bürger aus Attendorn und Umgebung können Geschäftsanteile an der Bürgerenergiegenossenschaft Attendorn e.G. erwerben. Ein Geschäftsanteil beträgt dabei 500 € und stellt somit die Mindestbeteiligung dar. Es wird eine Mindestrendite von 6 % erwartet. Die vorgesehene Beteiligungskaskade der möglichen Maximalbeteiligung an der Genossenschaft stellt sich wie folgt dar:

  1. Grundeigentümer bis 250 000 €
  2. Einwohner/ Unternehmen aus Attendorn oder 2 km um WEA bis 25 000 €
  3. Einwohner/ Unternehmer aus Nachbarkommunen bis 25 000 €
  4. alle bisherigen und weitere Personen bis 250 000 €


Unabhängig von der Genossenschaftsbeteiligung ist zudem die Zahlung eins Anwohnerentgeltes für alle Wohneigentümer, die näher als 1.000 m zur nächstgelegenen WEA wohnen.